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auf nach Italien

Allgemeine Geschäftsbedingungen auf nach Italien

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Die Webseite auf-nach-Italien von Einzelunternehmerin Daniela Schwarz, Albrechtsbergergasse 19/5, 1120 Wien, Österreich, (in der Folge „Reisevermittler“) erbringt Leistungen im Bereich der Reisevermittlung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisevermittler einerseits und dem Kunden andererseits.

1.2. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden einerseits und dem Reiseveranstalter andererseits die etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zur Anwendung gelangen.

1.3. Der Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (wie z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs. 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs. 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Der Reisevermittler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt bzw. der Reisende deren Inhalt - bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - einsehen konnte und sind Grundlage des zwischen Reisevermittler und Reisenden abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag.

1.5. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

1.6. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

1.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des an den Kunden gerichteten Angebotes. Mit Akzeptanz des Angebotes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wirksam vereinbart.

1.8. Vertragsverhältnisse können auch im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, per E-Mail oder per Fax) abgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Reisevermittlerin dem Reisenden den Inhalt des Vertragsverhältnisses zusammenfassend zur Verfügung stellen (siehe Punkt 4.1).

1.9. Abhängig vom vermittelten Reiseveranstalter erfolgt die Rechnungslegung entweder durch den Reisevermittler oder den Reiseveranstalter selbst. Die vom Reisenden getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem der Reisende die Buchungsbestätigung oder Rechnung vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger erhalten hat. Der Reisende ist verpflichtet, die zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender der Bestätigung gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

1.10. Kundengelder bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen von auf nach Italien, Gewerbeinhaberin Daniela Schwarz, Albrechtsbergergasse 19/5, 1120 Wien sind unter folgenden Bedingungen abgesichert:

Keine Entgegennahme von Kundengeldern früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise sowie keine Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von mehr als 20% des Reisepreises früher als 20 Tage vor Reiseantritt.

Absicherer: Erste Bank, Adresse Am Belvedere 1, 1100 Wien

Abwickler: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH als Abwickler steht gemäß den Vorgaben der PRV unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Baumannstrasse 9, 1030 Wien

24h-Notfallnummer: Tel +43 1 361 90 77 44

Fax +43 1 361 90 77 25

E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at

2. Aufgaben des Reisevermittlers

2.1. Der Reisevermittler erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Ist dies nicht möglich, wird der Reisevermittler den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen bzw. der Auswahl von Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden.

2.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm vom Reisevermittler unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt der Reisevermittler auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das vom Reisevermittler erstellte Reiseanbot bindet den Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen den Leistungsträger.

2.3. Damit ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen zwischen Leistungsträger und Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden.

2.4. Der Reisevermittler hat den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen zu beraten und zu informieren. Der Reisevermittler hat die dem Reisenden nach dessen Angaben zu vermittelnde Pauschalreise des Reiseveranstalters oder bei verbundenen Reiseleistungen oder bei einzelnen Reiseleistungen die Leistung des Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Expeditionsreisen) nach besten Wissen darzustellen. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vermittelnden Leistung erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen Standards/Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vermittelnden Leistungen grundsätzlich – sofern vorhanden - auf der Website des jeweiligen Reiseveranstalters nachzulesen.

2.5. Der Reisevermittler hat den Reisenden, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist, zu informieren:

2.5.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs. 1 PRG (Anhang I).

2.5.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vermittelnde Pauschalreise einschlägig sind.

2.5.3. Ob, die dem Reisenden zu vermittelnde Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist analog zu Art 2 lit a VO 1107/2006 (Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) eine Person mit einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) einschränkt und eine Anpassung der zu vermittelnden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

2.5.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht der Reisevermittler bereiterklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen.

2.6. Der Reisevermittler hat den Reisenden, bevor dieser durch eine Vertragserklärung gebunden ist, gemäß § 15 Abs. 1 PRG bei verbundenen Reiseleistungen zu informieren, dass der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen kann, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und dass jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung haftet sowie, dass dem Reisenden der Insolvenzschutz nach der Pauschalreiseverordnung, zugutekommt. Der Reisevermittler entspricht gemäß § 15 Abs. 2 PRG dieser Informationspflicht, wenn er das entsprechende Standardinformationsblatt gemäß Anhang II bereitstellt, sofern die Art der verbundenen Reiseleistungen in einem dieser Standardinformationsblätter abgedeckt ist.

2.7. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht vom Reiseveranstalter bei Pauschalreisen im Sinne einer Vorgabe des Reisenden gemäß § 6 Abs. 2 Z1 PRG bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen im Sinne einer Vorgabe des Reisenden vom Leistungsträger bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Erklärungen des Reisevermittlers stellen eine Verwendungszusage dar, die Wünsche des Reisenden an Reiseveranstalter und Leistungsträger weiterzuleiten und sind keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht vom Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen vom Leistungsträger bestätigt wurden.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden

3.1. Der Reisende hat dem Reisevermittler alle sachbezogenen und personenbezogenen Informationen, über die er verfügt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reisevermittler über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung), welche für die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Reise mit den zu vermittelnden Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Der Reisende hat somit auf seine bzw. auf die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere auf eine eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche geeignet sein können, auf die Erstellung von Reisevorschlägen/Reiseanboten bzw. auf die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen Auswirkungen zu entfalten, von sich aus, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist, hinzuweisen.

3.2. Der Reisende, der für sich oder Dritte durch den Reisevermittler eine Buchung vornehmen lässt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber dem Reisevermittler (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.).

3.3. Der Reisende ist verpflichtet, alle durch die Vermittlung des Reisevermittlers übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben und Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) zu überprüfen und diese dem Reisevermittler zur Berichtigung unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Damit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, unbegleitete minderjährige Reisende und Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, die beschränkte Kostentragungspflicht des Reiseveranstalters für die notwendige Unterbringung im Fall einer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglichen Rückbeförderung nicht zur Anwendung kommt, haben die genannten Reisenden den Reiseveranstalter oder Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen.

3.5. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs. 2 PRG, jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich zu melden, damit der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann die Vertragswidrigkeit – sofern dies möglich ist – unter Berücksichtigung des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen), vor Ort rasch zu beheben. Tritt eine Vertragswidrigkeit während der üblichen Geschäftszeiten des Reisevermittlers, über den die Pauschalreise gebucht wurde, auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit kann dies dem Reisenden gemäß § 12 Abs. 2 PRG als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reisevermittlers oder des Reiseveranstalters.

3.6. Der Reisende ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte zu den (dort) angegebenen Zahlungsbestimmungen fristgerecht zu bezahlen. Der Reisende hält den Reisevermittler für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisevermittler eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisevermittlers) schadlos.

3.7. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs. 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen.

4. Pauschalreisevertrag und Reiseleistungen

4.1. Der Reisevermittler oder der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder einer Reiseleistung (im Sinne des § 2 Abs. 1 PRG) oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zur Verfügung zu stellen. Wird der Pauschalreisevertrag oder die Reiseleistung in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG kann dem Reisenden, sofern dieser zustimmt, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt werden.

4.2. Der Reisevermittler oder der Reiseveranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise oder Reiseleistung die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für das Check-in sowie zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung zu stellen.

5. Änderungen

5.1. Der Reisevermittler hat den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs. 1 PRG vornimmt, in Kenntnis zu setzen. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich – wobei dies jeweils im Einzelfall zu prüfen ist - um, geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern.

5.2. Ist der Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs. 2 PRG zu erheblichen Änderungen der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (vgl. 4 Abs. 1 Z 1 PRG) gezwungen, kann er Vorgaben des Kunden, die von ihm ausdrücklich bestätigt wurden nicht erfüllen oder möchte er den Gesamtpreis der Pauschalreise entsprechend den Bestimmungen des § 8 PRG, um mehr als 8 % erhöhen, kann der Reisende

  • innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist, den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, oder
  • der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese vom Reiseveranstalter angeboten wird, oder
  • vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.

Der Reisevermittler hat daher den Reisenden in den eben angeführten Fällen über folgende Punkte an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger informieren:

  • die Änderungen der Reiseleistungen sowie gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise
  • die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende den Reiseveranstalter über seine Entscheidung in Kenntnis setzt, sowie die Rechtswirkung der Nichtabgabe einer Erklärung innerhalb der angemessenen Frist, gegebenenfalls die als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis

Es wird dem Reisenden empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.

5.3. Aufgrund von beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Umwelt- und Wettereinflüssen (z.B. Regen, Wind, Lawinen, Muren etc.), Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überflutungen, Hurrikans etc.), Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus, Flugzeitenänderungen, Terroranschlägen, Stromausfällen, kurzfristig geänderten Öffnungszeiten usw. kann von der beworbenen bzw. vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden, Stationen der Rundreise verschoben oder vorgezogen werden, geplante Besichtigungen ausgelassen oder geändert werden. Es obliegt diesem Reiseveranstalter dem Reisenden in diesem Fall eine Alternative anzubieten.

5.4. Der Reiseveranstalter bzw. die Fluglinie behält sich Änderungen der geplanten Flugzeiten und Flughäfen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten vor. Der Reisende ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Impfbestimmungen, Ausreisegebühren) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.

6. Haftung

6.1. Der Reisevermittler haftet im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler (z.B. Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine irrtümliche oder fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Reisenden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs. 12 PRG zurückzuführen sind.

6.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs. 12 PRG zurückzuführen sind.

6.3. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung oder für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm vermittelt worden ist bzw. nicht von ihm zugesagt worden ist dem Reisenden zu vermitteln bzw. nicht für vom Reisenden nach Reiseantritt selbst gebuchte Zusatzleistungen vor Ort.

Kommt der Reisevermittler bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen seinen Informationspflichten oder Pflichten zur Insolvenzabsicherung im Sinne des § 15 Abs. 2 PRG nicht nach, haftet er nach den ansonsten nur für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen der §§ 7 und 10 sowie des 4. Abschnitts des PRG.

6.4. Vermittelt der Reisevermittler eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters mit Sitz außerhalb des EWR, hat er nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter den im 4. Abschnitt des PRG genannten Pflichten (Erbringung der vereinbarten Leistungen, Gewährleistung, Schadenersatz, Beistandspflicht) nachkommt. Ist dies nicht der Fall, haftet der Reisevermittler gemäß § 16 PRG für die Einhaltung der genannten Pflichten.

6.5. Die Haftung des Reisevermittlers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.6. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.7. Auf der Website des Reisevermittlers wird teilweise auf fremde Inhalte Dritte verwiesen. Der Reisevermittler übernimmt – im Rahmen des gesetzlichen zulässigen – keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der dritten Inhalte. Dies gilt entsprechend für in der Website enthaltene externe Links.

7. Datenschutz

7.1. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Vorgaben und aufgrund überwiegend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO).

7.2. Der Reisevermittler macht weiters darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

7.3. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

8. Versand der Reiseunterlagen

8.1. Die von der Reisevermittlerin oder dem Reiseveranstalter/Leistungsträger aufbereiteten Reiseunterlagen werden dem Reisenden, nach Begleichung des Gesamtbetrages aller Leistungen lt. der Rechnung, an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder in Ausnahmefällen postalisch zugestellt.

9. Reiseversicherung

9.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.

9.2. Der Reisevermittler empfiehlt, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise bzw. der Reiseleistung gewährleistet, abzuschließen.

10.Entgelt des Reisevermittlers

Dem Reisevermittler steht, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, für seine Tätigkeit ein angemessenes Entgelt im Sinne der nachfolgenden Punkte zu:

Für Änderungen (z.B. Umbuchung, Namensänderung), die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Reisenden erforderlich sind oder auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden sollen, stehen dem Reisevermittler analog zu § 7 Abs. 2 PRG die tatsächlichen und nicht unangemessenen Kosten, jedenfalls EUR 30,00 zu.

11.Umbuchungen und Stornierungen

Umbuchungen (inkl. Namensänderungen) erfolgen entsprechend den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers. Die AGB der Reiseveranstalter oder Leistungsträgers sind – sofern vorhanden – deren Internetseite zu entnehmen. Im Falle einer Stornierung sind die Stornogebühren der Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger sofort fällig. Die Kosten für Umbuchungen oder Stornierungen richten sich nach den Vorgaben des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers. Darüber hinaus ist der Reisevermittler berechtigt, für Stornierungen, Umbuchungen und sonstige nachträgliche Änderungen (z.B. Namensänderungen) eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 pro Änderung zu berechnen. Ein Storno kann nur schriftlich erfolgen, also entweder postalisch, per Fax oder Mail. Stornierungen per Telefon sind nicht möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens.

12.Zahlung, Fälligkeit und Verzugszinsen

12.1. Abhängig vom gebuchten Reiseveranstalter/Leistungsträger erfolgt die Zahlung entweder an den Reisevermittler oder an den Reiseveranstalter/Leistungsträger direkt. Stornogebühren entstehen entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers oder Reiseveranstalters.

12.2. Die Forderungen des Reisevermittlers werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der Reiseveranstalter 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der Reisende verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Reisevermittler entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

12.3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang behält sich der Reisevermittler das Recht vor, die Buchung zu Lasten des Reisenden kostenpflichtig stornieren.

13.Sonstiges

13.1. Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reisevermittler zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen sich dabei der Schriftform zu bedienen.

13.2. Der Reisvermittler kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Erfüllungsgehilfen bedienen, sofern nicht ausdrücklich eine höchstpersönliche Leistung vereinbart wurde.

13.3. Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

13.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wenn der Reisende Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Kunde davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.

13.5. Im Falle eines Online-Vertragsabschlusses wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung mit einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen.

Die Einzelunternehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.

14.Affiliate-Marketing

14.1. Der Reisevermittler macht darauf aufmerksam, dass er auf seiner Website auf Leistungen Dritter vermittelt. Für eine Vermittlung dieser Leistung erhält der Reisevermittler eine Vermittlungsprovision.

14.2. Für die Leistungserbringung des Dritten übernimmt der Reisvermittler keine Haftung (siehe Punkt 6.7).

Datenschutzerklärung

I. Übersicht

Wenn ich sie als Kunden oder Geschäftspartner begrüßen darf, lesen sie bitte ab Punkt III.

Wenn sie meine Website besuchen, lesen sie bitte ab Punkt II.

Wichtiger Hinweis: Zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die travianet GmbH siehe deren Datenschutzklärung.

II. Welche Daten werden verarbeitet, wenn sie meine Website besuchen?

Willkommen auf meiner Plattform! Hier werden sie informiert, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn sie meine Plattform besuchst (Art 13, Art 14 DSGVO; § 165 Abs 3 TKG).

Beim Besuch der Plattform können folgende Daten verarbeitet werden:

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  • Uhrzeit und Dauer des Zugriffs
  • IP-Adresse[1] und besuchte Seiten auf unserer Webseite inklusive Ein- und Ausstiegsseiten
  • Kontaktseite auf Plattform
  • Gerätedaten: Wir können personenbezogene Daten von Ihrem Gerat speichern. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (zB MAC-Adresse)
  • Daten, die Sie über ein Kontaktformular eingeben
  • E-Mail-Adresse
  • Zahlungsdaten
  • Telefonnummer
  • Daten im Zuge des Newsletter-Versands
  • Reisedaten (Reiseveranstalter; Hotels und Unterkünfte; Fluggesellschaften; Reedereien)

[1] Eine IP-Adresse ist eine Nummer, die einem Geräte zugeordnet ist. Mithilfe dieser IP-Adresse können Geräte über das Internet kommunizieren. Jede IP-Adresse enthält Informationen über den genutzten Internet-Service-Provider und die physische Lokalität des eingesetzten Gerätes. Auf diese Art und Weise können Informationen über den Nutzer des Gerätes gewonnen werden.

Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Sicherheit des Betriebes der Website zu bewerkstelligen und die Funktionalität der Website aus technischen Gesichtspunkten sicherzustellen. Die Erhebung dieser Daten erfolgt zum Teil über technische Cookies. Diese technischen Cookies werden nur im notwendigen Umfang eingesetzt (§ 165 Abs 3 TKG). Die Verarbeitung dieser Daten ist durch unser berechtigtes Interesse am Betrieb unserer Plattform gerechtfertigt (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

Für den Betrieb der Plattform kann es notwendig sein, dass Ihre Daten den folgenden Empfängern offengelegt werden:

  • Empfänger Daten: C2media
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    • Geschäftssitz: GER
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland[2]: Innerhalb der EU
  • Empfänger Daten: domainfactory GmbH
    • Zweck der Datenverarbeitung: Registrar der Domain
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Überwiegend berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
    • Geschäftssitz: GER
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Innerhalb der EU
  • Empfänger Daten: travianet GmbH
    • Zweck der Datenverarbeitung: Reisebuchungs-Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Überwiegend berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
    • Geschäftssitz: GER
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Innerhalb der EU
  • Empfänger Daten: Youtube (Alphabet)
    • Zweck der Datenverarbeitung: Online-Video-Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO
  • Empfänger Daten: Instagram
    • Zweck der Datenverarbeitung: Social-Media-Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO
  • Empfänger Daten: Facebook
    • Zweck der Datenverarbeitung: Social-Media-Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO
  • Empfänger Daten: Pinterest
    • Zweck der Datenverarbeitung: Social-Media-Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO
  • Empfänger Daten: Mailchimp
    • Zweck der Datenverarbeitung: Newsletter-Provider
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO
  • Empfänger Daten: Google Analytics; Google Ads; Google Conversion Verknüpfung; Google Tag Manager; Google Fonts (Alphabet), Google Maps
    • Zweck der Datenverarbeitung: Statistische Auswertung der Plattform
    • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Geschäftssitz: USA
    • Grundlage für Übermittlung in ein Drittland: Art 49 Abs 1 lit a DSGVO

[2] „Drittland“ umfasst alle Staaten außer (1) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie (2) die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, das heißt über die EU-Mitgliedstaaten hinaus Island, Liechtenstein und Norwegen.

II.1. Übersicht der eingesetzten „technischen“ Cookies

Die oben genannten Daten werden über sogenannte „Cookies[3] gespeichert. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Sie dienen zur Wiedererkennung und Speicherung temporärer Daten des Homepagebesucher. Wir nutzen Cookies grundsätzlich nur im erforderlichen Umfang um über die Homepage mit Ihnen zu kommunizieren.

Diese technischen Cookies sind aktiviert, sobald Sie unsere Plattform besuchen.

Folgende Cookies werden auf Basis unseres überwiegend berechtigten Interesses (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) auf unserer Plattform eingesetzt:

  • Bezeichnung des Cookies: csrf_contao_csrf_token
    • Zweck des Cookies: Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen
    • Dauer der Speicherung: Session
  • Bezeichnung der Cookies: PHP Session ID
    • Zweck der Cookies: Speichert die aktuelle PHP-Session
    • Dauer der Speicherung: Session

[3] Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Homepage vollumfänglich nutzen können.

II.2. Übersicht über die eingesetzten „Werbe-Cookies“

Neben den oben beschriebenen „technischen Cookies“ setzen wir auch sogenannte Werbe-Cookies (inklusive „Statistische Cookies“) ein. Diese Werbe-Cookies ermöglichen es, Ihre Interessen besser nachvollziehen und auswerten zu können. Mithilfe der Werbe-Cookies können wir Ihr „Surfverhalten“ über die Grenzen unserer Plattform hinweg mit Daten von anderen Plattformen zusammenführen. Dadurch möchten wir in die Lage versetzt werden, die Interessen unserer Homepagebesucher besser zu verstehen und diese gezielter ansprechen zu können.

Wir respektieren, dass dies nicht jeder Besucher der Plattform möchte. Daher verarbeiten wir Ihre Daten im Zuge von Werbe-Cookies nur, wenn Sie damit einverstanden sind (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, wobei die bis zum Zeitpunkt des Widerrufes erfolgte Datenverarbeitung gerechtfertigt bleibt.

Aktuell werden folgende Werbe-Cookies eingesetzt:

  • Bezeichnung des Cookies: _ga (Google Analytics)
    • Zweck des Cookies: Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 2 Jahre
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Registriert eine eindeutige ID, die zur Erstellung statistischer Daten über die Nutzung der Plattform verwendet wird.
  • Bezeichnung des Cookies: _gat (Google Analytics)
    • Zweck des Cookies: Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 1 Tag
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Wird von Google Analytics verwendet, um die Abfragerate zu begrenzen.
  • Bezeichnung des Cookies: _gid (Google Analytics)
    • Zweck des Cookies: Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 1 Tag
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten über die Nutzung der Plattform durch Besucher zu erstellen.
  • Bezeichnung des Cookies: test_cookie (Google Ads)
    • Zweck des Cookies: Werbezwecke
    • Dauer der Speicherung: 15 Minuten
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Wird testweise gesetzt, um zu prüfen, ob der Browser das Setzen von Cookies erlaubt. Enthält keine Identifikationsmerkmale.
  • Bezeichnung des Cookies: IDE (Google Ads)
    • Zweck des Cookies: Werbezwecke
    • Dauer der Speicherung: 1 Jahr
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Enthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google den User über verschiedene Websites domainübergreifend wiedererkennen und personalisierte Werbung ausspielen.
  • Bezeichnung des Cookies: _gcl_aw (Google Conversion Verknüpfung)
    • Zweck des Cookies: Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 90 Tage
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Dieses Cookie wird gesetzt, wenn User über einen Klick auf eine Google Werbeanzeige auf die Webseite gelangen. Es enthält Informationen darüber, welche Werbeanzeige geklickt wurde, sodass erzielte Erfolge wie z.B. Buchungen oder Kontaktanfragen der Anzeige zugewiesen werden können.
  • Bezeichnung des Cookies: _fbp (Facebook Pixel)
    • Zweck des Cookies: Werbe- und Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 90 Tage
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Enthält eine zufallsgenerierte User-ID und den Zeitpunkt Ihres ersten Besuchs. Anhand dieser ID kann Facebook wiederkehrende User auf dieser Website wieder erkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.
  • Bezeichnung des Cookies: _fbc (Facebook Pixel)
    • Zweck des Cookies: Werbe- und Statistische Zwecke
    • Dauer der Speicherung: 90 Tage
    • Sitzstaat des Empfängers: USA
    • Funktionsweise: Dieses Cookie wird gesetzt, wenn ein User über einen Klick auf eine Facebook Werbeanzeige auf die Website gelangt. Es enthält Informationen darüber, welche Werbeanzeige geklickt wurde, sodass erzielte Erfolge wie z.B. Bestellungen oder Kontaktanfragen der Anzeige zugewiesen werden können

III. Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten, wenn Sie Kunde bei uns sind oder mit uns in einer Geschäftsbeziehung stehen?

Im Zuge unserer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Geschäftspartnern verarbeiten wir Daten aufgrund vertraglicher (Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen, vorvertragliche Verpflichtungen, Abrechnung von Leistungen, Versand von Dokumenten, Kommunikation zur Abwicklung des Vertrages) und gesetzlicher Verpflichtungen (gesetzlich erforderliche Aufbewahrung im Sinne des § 132 BAO) (Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO) sowie aufgrund unserer berechtigten Interessen oder aufgrund von berechtigten Interessen Dritter (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), nämlich:

  • zum Zwecke der internen Administration und Verwaltung Ihres Geschäftsfalles im erforderlichen Umfang (z.B.: Bearbeitung Ihres Geschäftsfalles, Weitergabe Ihres Geschäftsfalles an verschiedene Abteilungen, Aktenablage, Archivierungszwecke, Korrespondenz mit Ihnen);
  • zum Zwecke der Administration von Reisen;
  • zur Abwicklung von Affiliate-Marketing-Geschäften;
  • zum Zwecke der Direktwerbung (z.B.: Postversand, E-Mail-Versand, Zufriedenheitsumfragen, Gratulationsschreiben, statistische Auswertungen);
  • Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen

Wir möchten Sie ausdrücklich darüber informieren, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung widersprechen können.

jeweils im erforderlichen Umfang. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient der Anbahnung, Aufrechterhaltung und Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihren Geschäftsfall leider nicht abwickeln.

Gegebenenfalls verarbeiten wir Ihren Daten basierend auf Ihrer freiwilligen, ausdrücklichen Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).

IV. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir werden Ihre Daten nur solange speichern, wie es für jene Zwecke erforderlich ist, für die wir Ihre Daten erhoben haben. In diesem Zusammenhang sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen (so sind etwa aus steuerrechtlichen Gründen Verträge und sonstige Dokumente aus unserem Vertragsverhältnis grundsätzlich für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren (§ 132 BAO)). In begründeten Einzelfällen, etwa zur Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen, können wir Ihre Daten auch bis zu 30 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichern.

Daten von Interessenten speichern wir bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt der letztmaligen Kontaktaufnahme durch den Interessenten.

V. Wer erhält möglicherweise Ihre Daten?

Im Zuge unserer Geschäftsbeziehung kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Daten folgenden Empfängern übermitteln:

  • Empfänger: Die Inhaber der jeweiligen Ferienwohnung, Unterkünfte
    • Zweck: Bereitstellung der Ferienwohnung, der Unterkunft
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: In der Regel Italien
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Airlines, Buchungsplattformen, Transferservices
    • Zweck: Durchführung der Reise
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: In der Regel Italien
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung AG
    • Zweck: Versicherung der Reise
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: Deutschland
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: HHD GesmbH (Interhome)
    • Zweck: Reise-Buchungsplattform
    • Rechtsgrundlage: Einwilligung bzw. überwiegend berechtigtes Interesse
    • Land: Österreich
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: travianet GmbH
    • Zweck: Online-Reiseportal
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: Deutschland
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Mietwagen und Versicherung
    • Zweck: Mietwagen-Nutzung und deren Versicherung
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: In der Regel Italien
    • Grundlagen für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    • Zweck: Steuerberatung
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Notwendigkeit
    • Land: Österreich
    • Grundlage für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Banken
    • Zweck: Zahlungsabwicklung
    • Rechtsgrundlage: Vertragliche Verpflichtung
    • Land: Innerhalb des EWR
    • Grundlage für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR
  • Empfänger: Rechtsanwälte, Gerichte, Streitschlichtung, Insolvenz-Sicherung
    • Zweck: Verfolgung und Abwehr von Rechtsansprüchen
    • Rechtsgrundlage: Überwiegend berechtigte Interessen
    • Land: Österreich
    • Grundlage für Übermittlung in Drittland: Innerhalb des EWR

VI. Erhebung von Daten aus anderen Quellen (Art 14 DSGVO)

Im Zuge einer Geschäftsbeziehung, oder einer Anbahnung hierzu, ist es naturgemäß erforderlich, Recherchen über den Geschäftspartner anzustellen. Dies erfolgt ausschließlich im dafür erforderlichen Umfang. In diesem Zusammenhang können Daten aus folgenden Quellen abgerufen und verarbeitet werden:

Unser Unternehmen bezieht keine Daten aus fremden Quellen.

VII. Welche Rechte stehen Ihnen hinsichtlich der Datenverarbeitung zu?

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen:

  • Das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (siehe im Detail Art 15 DSGVO).
  • Das Recht haben, die Berichtigung oder Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger Daten zu verlangen (siehe im Detail Art 16 DSGVO).
  • Das Recht auf Löschung Ihrer Daten (siehe im Detail Art 17 DSGVO) haben.
  • Das Recht haben, gegen eine Verarbeitung Ihrer Daten, die zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten erforderlich sind, Widerspruch (siehe im Detail Art 21 DSGVO) einzulegen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke.
  • Das Recht haben, die Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Sofern wir Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung verarbeiten, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit per E-Mail zu widerrufen. Dadurch wird die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenverarbeitung nicht beeinträchtigt (Art 7 Abs 3 DSGVO).

VII. Welche Beschwerderechte stehen Ihnen zu?

Sollte es, wider Erwarten, zu einer Verletzung Ihres Rechtes auf rechtmäßige Verarbeitung Ihrer Daten kommen, setzen Sie sich bitte mit uns postalisch oder per E-Mail in Verbindung. Wir werden uns bemühen, Ihre Anliegen umgehend zu bearbeiten. Sie haben aber auch das Recht, eine Beschwerde bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutzangelegenheiten zu erheben.

Die Adresse der österreichischen Datenschutzbehörde lautet:

Österreichische Datenschutzbehörde

Barichgasse 40-42,

1030 Wien

IX. Wie können Sie mit uns Kontakt aufnehmen?

Sollten Sie weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben, können Sie sich gerne an unseren Datenschutzkoordinator per unten angeführten Kontaktdaten wenden.

X. Verantwortliche

Verantwortliche im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO ist:

Daniela Schwarz

Albrechtsbergergasse 19/5

1120 Wien

Telefon: 0043 664 53 28 976

E-Mail: hallo@auf-nach-italien.com

[1] Eine IP-Adresse ist eine Nummer, die einem Geräte zugeordnet ist. Mithilfe dieser IP-Adresse können Geräte über das Internet kommunizieren. Jede IP-Adresse enthält Informationen über den genutzten Internet-Service-Provider und die physische Lokalität des eingesetzten Gerätes. Auf diese Art und Weise können Informationen über den Nutzer des Gerätes gewonnen werden.

[2] „Drittland“ umfasst alle Staaten außer (1) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie (2) die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, das heißt über die EU-Mitgliedstaaten hinaus Island, Liechtenstein und Norwegen.

[3]  Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Homepage vollumfänglich nutzen können.


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